Wohlfühlwärme trotz Feinstaubalarm

Partikelfilter von Schräder erfüllen Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung

Im Gemeindegebiet Stuttgart dürfen im Alarmfall während der Feinstaubalarm-Periode vom 15. Oktober bis 15. April keine sogenannten Komfort-Kamine betrieben werden. Eine Ausnahme bilden Feuerstätten, die mit nachgeschalteter Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen genutzt werden dürfen. Die Partikelfilter der Oekotube-Familie von Schräder aus Kamen erfüllen diese Anforderung.

Die seit 2017 gültige Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Senkung der Feinstaubbelastung betrifft sogenannte Komfort-Kamine, das sind Kamine bzw. Kaminöfen mit festen Brennstoffen, die als Zusatzheizung dienen. Vom Betriebsverbot ausgenommen werden beispielsweise solche, die mit einem Partikelfilter wie dem Oekotube bzw. Oekotube-inside, ausgestattet sind.

Die elektrostatischen Feinstaubabscheider ermöglichen einen Abscheidungsgrad von bis zu 85 % und sind in zwei Varianten erhältlich: Der bewährte Oekotube wird im Mündungsbereich installiert, eignet sich für Feuerungsleistungen bis zu 50 kW. Der Oekotube-inside findet seinen Einsatz bei Holz-Zentralfeuerungen bis 70 kW und wird als Verbindungselement zwischen Kessel und Abgasanlage installiert.

Die eletrostatischen Feinstaub-abscheider von Schräder sind nach DIBt zugelassen. Weitere Informationen auf der Webseite: www.schraeder.com

Fazit:

Betreiber müssen in der kalten Jahreszeit nicht auf die wohltuende Wärme verzichten. Elektrostatische Partikelfilter minimieren die Staubemissionen und bestehende Anlagen können problemlos nachgerüstet werden. Der Refine trägt erheblich zur Lustreinhaltung bei – nicht nur bei Feinstaubalarm. Weitere Informationen zum Betriebsverbot und zu den Ausnahmen unter: www.stuttgart.de/img/mdb/item/621340/123391.pdf

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